Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2022

I. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Herrn Mag. DI (FH) Manuel Reisinger BA BA, Am Südgarten 72, 4060 Leonding (in der Folge kurz „Auftragnehmer“), gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Sie sind auch für alle künftigen Geschäfte verbindlich, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen des Vertragspartners des Auftragnehmers (in der Folge kurz „Auftraggeber“) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Mündliche Nebenabreden entfalten keine Gültigkeit.

II. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers werden ausschließlich schriftlich erteilt und sind unverbindlich. Der Auftragnehmer ist gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit.

Der Vertrag gilt daher erst mit Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch die beidseitige Unterfertigung eines Engagementvertrages geschlossen.

III. Gage und Zahlungsbedingungen

Die Gage ist nach Veranstaltungsende fällig und nach entsprechender Rechnungslegung durch den Auftragnehmer binnen einer Frist von 14 Tagen auf das Konto des Auftragnehmers zur Anweisung zu bringen.

Bei Vorliegen von Umständen die in der Sphäre des Auftraggebers liegen und die eine Verzögerung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zur Folge haben, die einen Zeitraum von 15 Minuten überschreiten, erfolgt ein Aufschlag von
EUR 50,00/angefangener Stunde Wartezeit.

Für zusätzliche vom Auftraggeber angeordnete Leistungen, die nicht bereits durch den Vertrag vereinbart wurden, gebührt dem Auftragnehmer angemessenes Entgelt.

Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. (gegenüber Konsumenten) und 9,2 % p.a. (gegenüber Unternehmern) als vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.

Sämtliche durch den Zahlungsverzug verursachte Spesen sowie Mahn- und Betreibungskosten (insbesondere die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben bzw wenn der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt € 12,00 pro erfolgter Mahnung sowie € 6,00 pro Halbjahr für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses) einschließlich der Rechtsbeistandskosten hat der Auftraggeber zu tragen.

IV. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber lediglich mit gerichtlich festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Im Übrigen ist die Kompensation ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, Zahlungen unter Hinweis auf Schadenersatzansprüche zurückzuhalten.

V. Aufzeichnungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich und hat Sorge hierfür zu tragen, dass von der Darbietung des Auftragnehmers keine – wie auch immer gearteten – Aufzeichnungen zum Zwecke kommerzieller Verwertung angefertigt werden.

Aufnahmen für private bzw. betriebsinterne Zwecke des Auftraggebers sind jedoch gestattet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufnahmen seiner Darbietung – in welcher Form auch immer – zu tätigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

VI. AKM
Sollte der Auftragnehmer im Rahmen einer öffentlichen Aufführung gebucht werden, so ist jedenfalls der Auftraggeber für den Erwerb der entsprechenden Aufführungsbewilligung sowie die Zahlung des tariflichen Aufführungsentgeltes verantwortlich.

VII. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftragnehmer ist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtige Gründe gelten ua. Tod oder Unfall des Auftragnehmers oder naher Familienangehöriger, Krankheit des Auftragnehmers, Nichtbespielbarkeit des Auftrittsortes aufgrund von Elementarschäden, Zahlungsverzug des Auftraggebers, Insolvenz des Auftraggebers, etc. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine – wie auch immer gearteten – Ansprüche gegen den Auftragnehmer.

Kann der Auftragnehmer – durch Umstände, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen – seine Leistung nicht innerhalb von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, so ist der Auftragnehmer ebenso zum Rücktritt des Vertrages – jedoch bei vollem Kostenersatz – berechtigt.

Dem Auftraggeber wird – mit Ausnahme des Vorliegens eines wichtigen Grundes – grundsätzlich kein Rücktrittsrecht eingeräumt. Als wichtige Gründe gelten Tod oder Unfall des Auftraggebers oder naher Familienangehöriger, Nichtbespielbarkeit des Auftrittsortes aufgrund von Elementarschäden, Insolvenz des Auftraggebers, etc.

Für den Fall des Rücktritts des Auftraggebers aus wichtigem Grund in der Sphäre des Auftraggebers gelten nachstehende Aufwandsentschädigungen als vereinbart:
• bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Tag der Leistungserbringung: 50 % der Gage
• 10 – 29 Tage vor dem vereinbarten Tag der Leistungserbringung: 60 % der Gage
• 1 – 9 Tage vor dem vereinbarten Tag der Leistungserbringung: 75 % der Gage
• Am vereinbarten Tag der Leistungserbringung: 100 % der Gage

VIII. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für alle Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften zwischen dem Aufragnehmer und dem Auftraggeber einschließlich Streitigkeiten über den Abschluss, die Rechtswirksamkeit, die Änderung und die Beendigung dieser Rechtsgeschäfte wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für 4060 Leonding vereinbart.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen Kollisionsrechtes und des UN-Kaufrechtes als vereinbart.

IX. Salvatorische Klausel

Sollte ein oder mehrere Punkt(e) dieser AGB unwirksam sein oder werden, bzw. gegen zwingende Bestimmungen des KSchG verstoßen, so bleiben davon die übrigen Punkte unberührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Punktes gilt ein solcher als vereinbart, der rechtswirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Punktes am Nächsten kommt.